AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
testo industrial services AG
1. Geltungsbereich:

Unseren Verträgen liegen ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit
Abweichungen von uns nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Andere Vertragsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht widersprechen und der Vertrag durchgeführt wird.

2. Vertragsabschluss:

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Ware oder Erbringung der Leistung nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich ab Egg ausschliesslich Verpackung und Transportkosten. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer kommt hinzu. Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung bzw. Leistung gültigen Preise.

4. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen werden nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig.
Reparatur-/Serviceleistungen sind sofort und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

5. Liefer- und Leistungszeit

Liefer- und Leistungsfristen sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich
vereinbart werden. Für die Einhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungsfristen ist der Zeitpunkt der Aufgabe des Leistungsgegenstandes zum Transport oder die Mitteilung der Versandbereitschaft maßgeblich.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bleiben die verkauften Waren unser Eigentum.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für alle verkauften neuen Geräte und Anlagen sowie erbrachten Leistungen beträgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, 6 Monate ab Gefahrübergang bzw. Anzeige an den Besteller über die Fertigstellung der Leistung.

8. Mängelansprüche

Erweisen sich die von uns gelieferten Waren oder von uns werkvertraglich erbrachten Leistungen als mangelhaft, richten sich die Mängelansprüche des Bestellers nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass der Besteller zunächst nur
Nacherfüllung verlangen kann. Wir werden die beanstandeten Waren/Leistungen nach unserer Wahl entweder ersetzen oder Nachbesserungsarbeiten vornehmen.

9. Haftung

Wir haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder bei Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz
begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Die Haftung für Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bedingungen oder Vertragsbestandteile unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen und Vertragsteile in Kraft. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit nicht dispositives Gesetzesrecht zur Anwendung kommt, eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der testo industrial services AG Gerichtsstand bei allen sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Uster.

12. Firmenanschrift und Sitz der Gesellschaft

testo industrial services AG
Gewerbestrasse 12a
CH-8132 EGG

Mwst Nr. 664268
Geschäftsführer: Raimund Föhrenbacher